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Kinder- und Jugendanwaltschaft
4021 Linz, Energiestraße 2 • Telefon + 43 732 / 7720 14001
E-Mail kija@ooe.gv.at • https://www.kija-ooe.at/

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Beeinträchtigte Kinder und Erwachsene spielen auf einem Spielplatz

(Quelle: @djvstock, @Hanna, @Macrovector - stock.adobe.com ; sta - Land )

Barrierefreiheit

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 15b Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Richtlinie (EU) 2016/2102) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kija-ooe.at.

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web Content Accessibility Guidlines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Auf der Website befindet sich eine DORIS-Karte, diese lässt sich mit der Tastatur nicht bedienen jedoch ist eine Beschreibung der Karte gegeben. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 (Info und Beziehungen) teilweise erfüllt.

Auf der Seite "Shop" wurden dynamische Web-Inhalte (Publikationsdatenbank) eingebunden diese entsprechen nur teilweise den Bestimmungen zur Barrierefreiheit.

Auf der Website befinden sich nicht ausgezeichnete Fremdwörter und Abkürzungen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 3.1 (Lesbarkeit) nur teilweise erfüllt.

Auf der Website befindet sich nicht valider Code. Dieser wird durch nicht korrekte Auszeichnung und Verwendung von Sonderzeichen in Alternativtexten verursacht. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 (Standardkonformer und valider Quellcode) nicht erfüllt.

Unverhältnismäßige Belastung

Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir sind bemüht, neue PDF-Dokumente laufend zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bemühen uns, Ihnen dieses auf einer barrierefreien Art zur Verfügung zu stellen.

Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.09.2023 erstellt. Die Erklärung wurde anhand einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Überprüft wurden alle zur allgemeinen Bedienung notwendigen Seiten: Startseite, Inhaltsseiten der 2. Navigationsebene, Kontakt, Suche und Suchergebnis.

Einzelne Seiteninhalte werden vom Herausgeber dieser Website bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Die Erklärung wurde zuletzt am 29.07.2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind laufend um eine Verbesserung der Zugänglichkeit zu unseren Web-Angeboten bemüht. Sollte Ihnen bei der Benutzung unserer Inhalte eine Barriere auffallen, die nicht in dieser Erklärung angeführt ist, so bitten wir Sie, uns dies über den nachfolgenden Link mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt

Kinder- & Jugendanwaltschaft OÖ

Energiestraße 2

4021 Linz

Telefon (+43 732) 77 20-140 01

E-Mail kija@ooe.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Oberösterreich bietet Beratung und Unterstützung, wenn Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurde:

Kontakt

Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Personal
Abteilung Personal
Antidiskriminierungsstelle
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-117 68
Fax (+43 732) 77 20-21 17 96
E-Mail as.post@ooe.gv.at 

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen

Die Website www.kija-ooe.at samt Subdomains wurde nach einem Relaunch im Jahr 2023 veröffentlicht.

Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist für Ende 2025 geplant.