Infos & Hilfe für Jugendliche
Hier haben wir nützliche Links und jede Menge rechtliche Infos für dich gesammelt. Wenn deine Frage auf dieser Seite nicht beantwortet wird, wende dich bitte an unser Beratungsteam.
Apps & Links
Du kennst das bestimmt, dass man manchmal schnelle Antworten braucht. Darf ich um diese Uhrzeit eigentlich noch draußen unterwegs sein? Kann ich beim Urlaub mit den Freundinnen und Freunden zusagen oder darf ich nur mit meinen Eltern verreisen? Diese und viele weitere Fragen werden in der App der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs beantwortet. Über hundert verschiedene Themenbereiche werden abgedeckt, auch die Jugendschutzbestimmungen aller neun Bundesländer sind auf einen Blick ersichtlich.
Auch in der Schule hast du Rechten und Pflichten – doch welche sind das eigentlich? Kann ich mit einem Fünfer in die nächste Klasse aufsteigen? Welche Strafen dürfen Lehrkräfte geben? Und was sind meine Pflichten als Schülerin oder Schüler? In der App „Schoolchecker“ der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs werden die wichtigsten Fragen rund um das Thema Schule beantwortet.
Die KiJA OÖ ist Kooperations- und Vernetzungspartner von feel-ok. Hier gibt es weiterführende Informationen für Jugendliche, aber auch Texte, Spiele, Tests und vieles mehr zu den Themen Alkohol, Ernährung, Bewegung, Liebe und Sexualität oder Selbstvertrauen für Lehrpersonal oder Eltern gibt es auf der Website von feel-ok.at.
Rechtliche Info
Es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche über ihre Rechte Bescheid wissen! Einige relevante Themengebiete haben wir daher hier für dich zusammengefasst. Wenn du noch mehr Infos dazu brauchst, beantwortet unser Beratungsteam gerne deine Fragen.
Wenn sich deine Eltern getrennt haben und Obsorge oder Kontaktrecht in einem Gerichtsverfahren geregelt werden müssen, kann das sehr belastend für dich sein. Eine Kinderbeiständin oder ein Kinderbeistand unterstützt dich während des Verfahrens und stellt sicher, dass deine Wünsche vor Gericht gehört werden.
Wann wird ein Kinderbeistand bestellt?
In schwierigen Pflegschaftsverfahren kann für Kinder unter 14 (unter besonderen Voraussetzungen auch für Jugendliche bis 16) ein Kinderbeistand bestellt werden. Die Bestellung kann der Richter von sich aus vornehmen, sie kann aber auch von einem Elternteil oder einer dritten Person angeregt werden. Auch die KiJA kann für dich einen Kinderbeistand anregen!
Was macht ein Kinderbeistand?
Eine Kinderbeiständin oder ein Kinderbeistand ist eine Vertrauensperson für dich, die dich über das Gerichtsverfahren informiert und dich während dieser Zeit begleitet und unterstützt. Die Gespräche werden vertraulich behandelt, das heißt es wird nur das an das Gericht oder an deine Eltern weitergegeben, was du ausdrücklich möchtest. Meist erfolgt das in Form eines Briefes, der bei Gericht vorgelesen wird.
Wenn du Opfer von Gewalt geworden bist, hast du ein Recht auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren gegen die Täterin oder den Täter. Vor Gericht auszusagen ist aufregend, verwirrend und erfordert viel Mut. Es ist aber manchmal wichtig, diesen Schritt zu machen. Die Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen dich dabei, begleiten dich zu Polizei und Gericht und achten ganz besonders darauf, dass deine Rechte gewahrt werden. Zuständig für die Prozessbegleitung sind die Kinderschutzzentren.
Vor einer einvernehmlichen Scheidung müssen Eltern nun nachweislich in einer Beratungsveranstaltung bzw. einer Einzelberatung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer Kinder aufgeklärt werden. Unter Mitarbeit der kijas wurden in den vergangenen Monaten hierfür Qualitätskriterien entwickelt sowie geeignete Personen zertifiziert. Nunmehr steht die Liste der anerkannten BeraterInnen für die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG online zur Verfügung.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche zu schützen und zu unterstützen. Sie hilft bei Schwierigkeiten in der Familie und kann verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung ergreifen. Wenn es nicht möglich ist, dass ein Kind bei seiner Familie lebt, sorgt die Kinder- und Jugendhilfe für die bestmögliche Versorgung und Betreuung. Du kannst dich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden, wenn du zum Beispiel zuhause Gewalt erlebst oder Konflikte mit deinen Eltern unlösbar erscheinen. Du kannst aber auch eine Meldung einbringen, wenn ein anderes Kind in einer schwierigen Situation lebt und Hilfe braucht. So eine Meldung ist auch anonym möglich.
Hier findest du die aktuellen Versionen aller österreichischen Bundes- und Landesgesetze sowie viele andere juristische Fachinformationen wie zum Beispiel Rechtsprechungen.