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Kinder- und Jugendanwaltschaft
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Kind in Abwehrhaltung

(Quelle: KiJA / Meister)

Opferschutzstelle

Die Opferschutzstelle des Landes ist eine Anlaufstelle für ehemalige Heim- und Pflegekinder, die vor dem Jahr 2000 im Zuge ihrer Unterbringung durch die Jugendwohlfahrtsbehörde Opfer von physischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt geworden sind.

Die Meldungen von Betroffenen aus (früheren) Heimen des Landes werden mit Zustimmung der Betroffenen an die Opferschutzkommission des Landes weitergeleitet, die die Zuerkennung einer Einmalzahlung (finanzielle Geste des Bedauerns) vorschlagen kann. Bei Zuspruch einer Einmalzahlung besteht auch Anspruch auf die Heimopferrente.

Im Bedarfsfall ist auch die Finanzierung von zehn Stunden Psychotherapie (à 100,– Euro) aus einem Soforthilfetopf möglich.

Betroffene aus Einrichtungen anderer Träger werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

 

Weiterführende Informationen:

Ansprechperson

Mag.a Astrid Egger

(Quelle: Land / Schaffner)

Mag.a Astrid Egger

Psychologin

Kinderrechtliche Beratung, Opferschutzstelle des Landes