BVG Kinderrechte
Das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte des Kindes ist am 20. Jänner 2011 in Kraft getreten. Damit wurden die Vorrangigkeit des Kindeswohls bei allen relevanten Maßnahmen und Entscheidungen und zentrale Kinderrechte in den Verfassungsrang gehoben:
- Recht auf Schutz und Fürsorge
- Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen
- Verbot von Kinderarbeit
- Recht auf Partizipation und eigene Meinung
- Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Recht auf Gleichbehandlung für Kinder mit Behinderung