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Kinder- und Jugendanwaltschaft
4021 Linz, Energiestraße 2 • Telefon + 43 732 / 7720 14001
E-Mail kija@ooe.gv.at • https://www.kija-ooe.at/

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Geld

„Gut und sicher zu leben – das ist dein Recht. Dazu gehört Arbeit, um Geld zu verdienen. Du darfst dir selbst aussuchen, welchen Beruf du ergreifen möchtest. Für deine Arbeit sollst du fair bezahlt werden. Wer (noch) nicht arbeiten kann, hat das Recht auf Unterstützung, damit es ihm*ihr trotzdem gut geht.“

Volljährig zu sein heißt: Du darfst jetzt selbständig über dein Geld bestimmen und finanzielle Entscheidungen selbst treffen – von der Kontoeröffnung bis zum Abschluss von Verträgen.

Wichtig ist ein verantwortungsvoller Umgang. Sei dir über deine Fixkosten und Ausgaben bewusst, um Schulden zu vermeiden. Vielleicht hast du Ziele, für die du sparen möchtest? Wenn du finanziell nicht mehr durchblickst oder Schulden hast: Warte nicht zu lange – hol dir Hilfe!

Wir sind für dich da!

Was du wissen solltest

  • Mit 18 Jahren bist du voll geschäftsfähig. Das heißt, deine Eltern müssen nicht mehr zustimmen, wenn du ein Geschäft abschließt oder einen Vertrag unterzeichnest. Lies das Kleingedruckte, bevor du unterschreibst – du bist voll haftbar, wenn du z.B. etwas nicht bezahlst.
     
  • Mit der Volljährigkeit wird dein Jugendkonto in ein normales Girokonto umgewandelt und die gesetzliche Vertretung gelöscht. Günstige Konditionen bieten die meisten Banken aber oft bis zum 25. Lebensjahr an.
     
  • Mit der Volljährigkeit übernimmst du auch eigene Erbschaften, die bis dahin für dich verwaltet worden sind, außer es wurde eine andere Befristung festgelegt. Du kannst auch selbst ein Testament machen. 


Familienbeihilfe

  • Die Familienbeihilfe wird grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren ausbezahlt. Wenn du danach noch in einer Ausbildung bist, kannst du die Familienbeihilfe bis zum 24. Geburtstag erhalten. In Ausnahmefällen, z.B. wenn eine Behinderung vorliegt, verlängert sich der Bezug.
     
  • Mit deiner Volljährigkeit kannst du beim Finanzamt beantragen, dass die Familienbeihilfe direkt auf dein eigenes Girokonto überwiesen wird. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Person, die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat, der Überweisung zustimmt. Meistens ist das ein Elternteil.
     
  • Wenn du nicht mehr im gleichen Haushalt lebst und deine Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, hast du einen Anspruch auf direkte Auszahlung der Familienbeihilfe.
     
  • Wenn du volljährig bist, darf dein Einkommen eine bestimmte Zuverdienstgrenze nicht überschreiten, damit du die Familienbeihilfe nicht zurückbezahlen musst. Diese Zuverdienstgrenze wird jährlich neu berechnet (17.212 Euro im Jahr 2025).


Unterhalt

  • Solange du noch nicht alleine für dich sorgen kannst, müssen deine Eltern dich unterstützen. Das gilt nicht nur bis zu deinem 18. Geburtstag, sondern so lange, bis du deinen Lebensunterhalt selbst bezahlen kannst. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach deinen Lebensverhältnissen und jenen deiner Eltern.
     
  • Lebst du mit deinen Eltern zusammen, dann bekommst du Naturalunterhalt (Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, etc.)
     
  • Wenn du volljährig bist, hast du Anspruch darauf, den Unterhalt eines Elternteils direkt zu erhalten, wenn dieser nicht mit dir zusammenlebt. Du kannst den Unterhalt selbst beim zuständigen Bezirksgericht einfordern, wenn du keinen bekommst.
     
  • Wenn du eigenes Geld verdienst, darf die Unterstützung von deinen Eltern entsprechend weniger werden. Selbsterhaltungsfähig bist du, wenn dein Einkommen einen bestimmten Wert erreicht, der jährlich neu berechnet wird (1.273,99 Euro im Jahr 2025). 


Versicherung

  • Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich schützt alle Staatsbürger*innen bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit und bezahlt die Pensionen.
     
  • Du bist bis einen Tag vor deinem 18. Geburtstag bei deinen Eltern mitversichert.
     
  • Wenn du volljährig und noch in einer Ausbildung bist, dann kannst du dich weiter bei deinen Eltern mitversichern lassen. Achtung: wenn du bei einer Tätigkeit, wie z.B. einem Ferialjob, mehr als geringfügig verdienst, erlischt diese Mitversicherung und du bist selbst versichert! Nach dem Ende des Ferialjobs bist du dann wieder bei deinen Eltern mitversichert.
     
  • Sobald du selbst berufstätig bist oder eine Lehre machst, bist du über deinen Arbeitsplatz sozialversichert. Darum muss sich dein*e Dienstgeber*in kümmern.
     
  • Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, kannst du dich auch selbstversichern.
     
  • Private Versicherungen schützen dich vor weiteren bestimmten Risiken, z.B. Rechtschutz, Unfall, Haushalt, KFZ etc. Es gibt verschiedene Versicherungsunternehmen, die dich beraten, welche Versicherungen für dich sinnvoll sind. Viele Versicherungs-Unternehmen bieten für Menschen unter 21 auch besondere Konditionen und Rabatte.


Ausbildung und Arbeit

  • Das Beschäftigungsgesetz für Kinder und Jugendliche gilt nur bis 18 Jahre. Danach kannst du mehr als 40 Stunden pro Woche oder auch nachts arbeiten.
     
  • Mit der Volljährigkeit endet auch die Ausbildungspflicht in Österreich.
     
  • Bist du noch in Ausbildung, musst du schriftlich bestätigen, dass dein Lehrbetrieb oder deine Lehrenden deinen Erziehungsberechtigten weiter Auskunft geben dürfen.
     
  • Wenn du volljährig bist, darfst du ein Unternehmen gründen und ein Gewerbe anmelden. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer hat dazu viele Informationen für dich.

Nützliche Links und Beratungsstellen