Care Leaver
„Alle jungen Menschen haben das Recht, unabhängig von ihrem bisherigen Lebensweg und ihrem sozialen Netz die gleichen Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben vorzufinden.“
Die Betreuung in einer Wohngruppe, Pflegefamilie oder durch eine ambulante Unterstützung zuhause endet grundsätzlich mit deiner Volljährigkeit. Du bist dann ein „Care Leaver“.
Als Care Leaver begibst du dich nach deiner Zeit in einer Pflegefamilie oder Wohngruppe auf den Weg in ein selbstbestimmtes Leben und startest einen ganz neuen Lebensabschnitt. Selbstständig zu sein bedeutet dabei nicht, allein zu sein – es gibt Unterstützung und Menschen, die dich auf deinem Weg begleiten.
Deine Kinderanwaltliche Vertrauensperson der KiJA OÖ ist jedenfalls weiterhin bis zum 21. Lebensjahr für dich da!
Was du wissen solltest
- Sobald du 18 Jahre alt wirst, bekommst du ein kleines KiJA OÖ-Geschenkpaket und die Möglichkeit, bei JYSK etwas für deine erste Wohnung oder dein Zimmer vergünstigt einzukaufen.

(Quelle: JYSK / KiJA OÖ)
- Die Unterbringung in einer Wohngruppe kann bis max. 21 Jahre verlängert werden, damit du bestimmte Ziele erreichen kannst, zum Beispiel deine Ausbildung abzuschließen.
- Wenn du in deiner Wohngruppe wohnen bleibst, musst du einer Verlängerung der Unterbringung zustimmen. Dazu unterschreibst du eine Vereinbarung bei deiner zuständigen Sozialarbeiterin*deinem zuständigen Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.
- Wenn du ausziehst, steht dir je nachdem in welcher Wohngruppe du gelebt hast, weitere Unterstützung zur Verfügung. Manche haben sogar eine eigene Stelle für Care Leaver.
Anlaufstellen für Care Leaver
- Wenn du in einer Einrichtung nach dem OÖ Chancengleichheitsgesetz (OÖ CHG) wohnst und 18 Jahre alt bist, musst du der weiteren Wohnunterbringung zustimmen.
- Wenn du dabei Unterstützung benötigst, kannst du dich an die Bewohnervertretung wenden.
- Du kannst vielleicht bestimmte Aufgaben im Alltag nicht allein erledigen, wie z.B. Rechnungen bezahlen. Dann bekommst du dafür eine*n Erwachsenenvertreter*in, um dich dabei zu unterstützen.
- Wenn du von zuhause ausziehen möchtest und wegen einer Behinderung Unterstützung benötigst, musst du eine Bedarfsmeldung an die Gemeinde schicken, in der du wohnst.